Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Iran fallen als auswärtige Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, sind mithin Aufgaben des Auswärtigen Amtes.
Antwort 22.01.2026 von Lena Zagst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut. Um sie zu schützen, werden wir das ministerielle Weisungsrecht an Staatsanwält*innen transparent ausgestalten.