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Svenja Hahn
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Frage von David Samuel K. •

Sie fordern Regulierung auf Basis von EFSA-Wissenschaft – aber welche wissenschaftliche Studie belegt, dass Verbraucher kein Recht auf Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel haben?

Sehr geehrte Frau Hahn,

Sie fordern Technologieoffenheit und eine Regulierung auf wissenschaftlicher Grundlage – das sind Prinzipien, die ich respektiere. Ich möchte Ihnen daher eine sachliche Frage stellen: Welche wissenschaftliche Erkenntnis der EFSA belegt, dass Verbraucher kein Recht auf Information über gentechnisch veränderte Lebensmittel haben sollten?

Kennzeichnungspflicht ist keine emotionale Forderung. Sie ist die logische Konsequenz aus dem Grundsatz informierter Entscheidungsfreiheit – einem Prinzip, das Liberale eigentlich besonders hochhalten. Wer Technologieoffenheit fordert, sollte auch Offenheit gegenüber dem Verbraucher fordern.

Die EFSA bewertet Risiken – aber sie entscheidet nicht über das Recht der Bürger, selbst zu wählen, was sie essen. Das ist eine demokratische, keine wissenschaftliche Frage.

Ich bitte Sie: Setzen Sie sich für Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit ein – das ist nicht emotional, das ist konsequent liberal.

Svenja Hahn MdEP
Antwort von FDP

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nehme an, Sie beziehen sich auf den Aspekt "New Genomic Techniques" (NGTs), wozu Europäisches Parlament und Rat nach jahrelangen Verhandlungen kürzlich ein Verhandlungsergebnis erreicht haben. 

Konventionelle Gentechnik wird in Europa weiterhin bis zum Endprodukt gekennzeichnet. 

Die neue Regelung zu NGTs begrüßen wir als FDP ausdrücklich. Sie sieht wie folgt aus: 
 

  • NGT-Pflanzen der Kategorie 1 (Kategorie 2 wird wie konventionelle Gentechnik behandelt) sind im Endergebnis vollkommen identisch mit Pflanzen, die durch herkömmliche Züchtung oder natürliche Mutationen entstehen könnten, da keine artfremde DNA eingefügt wird. Da sich diese Pflanzen analytisch nicht mehr von konventionell gezüchteten Sorten unterscheiden lassen, ist eine Kennzeichnung auf Endproduktebene wissenschaftlich nicht begründbar. Es gäbe schlicht kein verlässliches, technisches Nachweisverfahren, mit dem man im fertigen Mehl oder Brot überprüfen könnte, ob die Ursprungspflanze klassisch oder per NGT gezüchtet wurde.
  • Der NGT-Kompromiss sieht eine Kennzeichnung vor – nicht beim Endprodukt, sondern beim Saatgut. Landwirte haben also zu jedem Zeitpunkt die volle Transparenz und absolute Wahlfreiheit darüber, welches Saatgut sie auf ihren Feldern ausbringen möchten. Die Kontrolle und Steuerung findet somit am Ursprung der Wertschöpfungskette statt, statt bürokratische und praktisch kaum umsetzbare Transparenzketten im Supermarkt aufzubauen.
  • Der NGT-Kompromiss sieht zudem vor, dass NGTs in Bio-Produkten weiterhin nicht zugelassen sind. Wer NGTs also konsequent vermeiden möchte, kann dies durch den Kauf von Bio-Produkten sicherstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Hahn

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