Wann wird entschieden, was mit den nicht verbrauchten, von den privat Pflegepflichtversicherten eingezahlten Mitteln aus dem "Pflegepersonalstärkungsgesetz: § 8 Abs. 6 SGB XI" geschehen soll?
Ich verweise hier auf meine Frage vom 28.04.2026 und Ihre Antwort hierauf vom 15.06.2026.
Weitere Fragen an Dagmar Schmidt
Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts wurden andere Steuern angepasst, etwa die Tabaksteuer, die Zucker- und Plastikabgabe sowie der Reduzierung von Steuervergünstigungen.
Vor dem Hintergrund, dass sich Bitcoin und andere vergleichbare Kryptowerte von einem technischen Nischenphänomen zu weltweit rund um die Uhr handelbaren und hochliquiden Finanzanlagen entwickelt haben sowie mittlerweile auch einem eigenen europäischen Finanzmarktregime unterliegen, die steuerlich über ein eigenes automatisches Meldesystem erfasst werden, ist der Vergleich und in Konsequenz auch die Besteuerung mit anderen handelbaren Kapitalanlagen sachnäher als der Vergleich mit privaten Sachwerten
Die Frage der Finanzierung haben wir bereits für die nächste Runde mit dem Bundesgesundheitsministerium als eines der dringenden Themen angemeldet, sodass ich hoffe, noch in diesem Herbst einen Vorschlag bzw. Entwurf zu sehen, verbunden mit einer belastbaren Zeitschiene
Am Ende habe ich dem Gesetz zugestimmt, weil der Kompromiss tragfähig war.

