Einrichtungen, die öffentliche Mittel erhalten und einen Bildungsauftrag erfüllen, bewegen sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und der geltenden rechtlichen Vorgaben. Dazu gehört selbstverständlich auch die Meinungsfreiheit im Rahmen historisch-politischer Bildung. Diese schließt auch kontroverse oder zugespitzte Einschätzungen ein, solange sie nicht den gesetzlichen Auftrag oder die Grundsätze der politischen Neutralität staatlicher Stellen verletzen.