Eine Chatkontrolle – also die anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtsstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.
Nach meiner Einschätzung sprechen gute Gründe dafür, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren – häufig verkürzt als „Rente mit 63“ bezeichnet – schrittweise weiterzuentwickeln.
Ja, ich halte die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene Orientierung des Renteneintrittsalters an der Lebenserwartung grundsätzlich für richtig.
Ich werde mich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang ausreichend Rechnung getragen wird.