Antwort 01.03.2026 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich kenne hier die unterschiedlichen Argumente und bewerte auch beide: Zum Einen gibt es sichthaltige Argumente für den klar evidenzbasierten Ansatz der Schulmedizin. Und zum Anderen ist die Homöopathie eine alt hergebrachte Heilmethode, die seine Berechtigung hat.
Antwort 01.03.2026 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Einführung einer sog. Ersatzstimme ist meines Erachtens aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Auch inhaltlich habe ich hier aufgrund des Bestimmtheitsgrundsatzes Bedenken.