Auch wenn derzeit nicht absehbar ist, dass sich der Bund stärker an den Kosten beteiligt, ist die Finanzierung der Eingliederungshilfe aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen grundsätzlich gesichert. Gleichzeitig setzen wir auch auf den Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote vor Ort, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen können, Anträge zu stellen, Verfahren zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen.