Es gibt bereits die Vorgabe, dass über die Untersuchung Aufzeichnungen anzufertigen sind. Diese können die Klienten erhalten, einsehen und prüfen. Zudem ist auf Wunsch der Betroffenen auch eine Tonaufzeichnung der Gespräche möglich.
Ich habe das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) um Auskunft gebeten, zu welchem Zeitpunkt die Veröffentlichung der Ergebnisse der SafeVac 2.0-Studie vorgesehen ist.