Ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Monaten auch über die Beamtenversorgung sprechen werden. Allerdings gibt es verfassungsrechtliche Grenzen.
Wir haben eine Alterssicherungskommission eingesetzt, die bis Sommer 2026 ergebnisoffene Vorschläge erarbeiten soll, inklusive Stellschrauben bei Beiträgen, Arbeitszeit und Leistungen.
Ob Homöopathie als Leistung aufgenommen wird oder nicht, sollte nicht nur von ihren Kosten abhängig gemacht werden, sondern auch von starker Evidenz für oder wider ihre Wirksamkeit.