Auch eine von CDU und CSU mitgetragene Bundesregierung muss sich an diesem Anspruch messen lassen. Wo Bürgerinnen und Bürger konkrete Fragen stellen, sollten diese im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beantwortet werden.
Für die Wahlen zum Deutschen Bundestag ist das Wahlalter in Artikel 38 des Grundgesetzes bei 18 Jahren festgelegt. Für eine Änderung bedarf nach Artikel 79 des Grundgesetzes einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Eine solche parlamentarische Mehrheit sehe ich derzeit nicht.
Die Reform soll gerade nicht der Finanzwirtschaft dienen, sondern vor allem den Sparerinnen und Sparern bessere Renditechancen und mehr Transparenz geben.