In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin wird gewählt. Wer bekommt deine Erststimme?Finde mit dem kandidierendencheck heraus, wer zu deinen Positionen passt.
Über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entscheiden die antragsberechtigten Verfassungsorgane. Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden können dafür eine wichtige Grundlage sein, ersetzen aber nicht die politische und rechtliche Abwägung.
Sanktionen gegen nachweisbare hybride Bedrohungen müssen möglich sein. Gleichzeitig sind sie verhältnismäßig anzuwenden und müssen gerichtlich überprüfbar sein.