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Bärbel Bas
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Frage von Manuela E. •

Wann werden endlich die überzogenen Diäten abgeschafft? Warum verzichten Sie nicht auf die Diäten?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Frau E.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Abgeordnete haben laut dem Grundgesetz einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung (auch bekannt als „Diäten“). Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteilwird.

Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Laut dem Abgeordnetengesetz gelten einfache Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße.

Der Bundestag hat vor der Sommerpause beschlossen, die geplante Erhöhung der Diäten auszusetzen. Ich halte das für richtig: Wenn die Finanzlage des Bundes dazu führt, dass wir Sparpakete schnüren müssen, dann müssen wir Abgeordnete auch mit gutem Beispiel vorangehen. 

Übrigens: Meine eigenen Einnahmen und auch meine Steuerbescheide mache ich seit meinem Einzug in den Bundestag öffentlich. Diese finden Sie auf meiner Homepage: https://www.baerbelbas.de/ueber-mich/steuerbescheide.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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