Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Die für das Jahr 2025 beschlossene Einmalzahlung ist nur ein Zwischenschritt, der zwar eine Verbesserung darstellt, aber die Frage der amtsangemessenen Alimentation nicht strukturell und dauerhaft löst.
Mich verwundert dieser Vorstoß der KV. Denn das Honorar-Niveau bei der betroffenen Gruppe ist nicht außerhalb der Norm...sogar noch darunter. Es ist weiterhin ein Mangelberuf und hinzukommt dass durch die ambulante Arbeit dem System - nicht nur präventiv - viel Geld gespart wird. Das heißt dass ich diesen Schritt für falsch befinde.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass das BMI zeitnah einen Referentenentwurf zur gesetzlichen Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene vorlegen und ihn nach Einleitung der Ressortabstimmung auf seiner Internetseite veröffentlichen wird.