
die Nutzung der Ladesäulen ist per Erlass geregelt. Insgesamt gilt, die Landesverwaltung beteiligt sich aktiv am Ausbau der Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein, um das Ziel des ersten klimaneutralen Industrielandes bis 2040 zu erreichen.

Der Begriff „Dienstwagenprivileg" kann irreführend sein. Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhalten, müssen diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung bewahrt vor enormer Bürokratie, da durch diese Pauschalversteuerung keine Fahrtenbücher geführt werden müssen.



im Bund wurden Mittel für Corona rückwirkend und ohne ausreichende Begründung für Klimaschutz reserviert.

Auf der anderen Seite wäre das aus meiner Sicht der beste Moment für dessen Wiedereinführung - wenn der Haushalt es hergäbe.