Schleswig-Holstein - Fragen & Antworten

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Antwort von Ulrike Täck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 28.01.2025

Der Verfassungsschutz hat die AfD Sachsen zum Beispiel als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung ist ein wichtiger Hinweis auf die Gefährdung der Demokratie durch diese Partei. Aber um zu wissen, dass die AfD rechtsextremistisch ist, braucht man eigenbtlich keine offizielle Einstufung; es reicht Herz und Verstand zu haben. Die Einstufung aber hat große jurustische Relevanz für ein Verbotsverfahren. Wir achten unsere Grundwerte und deshalb braucht es auch hier einen rechtsstaatlichen Prozess.

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