
Für die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens eine hohe Relevanz. Nicht zuletzt deswegen, weil Rheinland-Pfalz durch große Wald- und Kulturflächen besonders von einem sich wandelnden Klima betroffen ist.

Ihr Anliegen zur Transparenz und zu möglichen Interessenkonflikten bei Abgeordneten mit Ministermandaten ist uns ebenfalls wichtig.

Ich werde auch künftig jeden Antrag nach bestem Wissen und Gewissen prüfen und nach eingehender Abwägung meine Stimme abgeben.

Hierzu darf ich zunächst klarstellen, dass keineswegs eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung geplant ist.

Ich darf zunächst klarstellen, dass keineswegs eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung geplant ist. Musikunterricht kann auch nach der Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG als Ausbildungsleistung steuerfrei sein.

Grund der Änderungen sind europarechtliche Vorgaben, insbesondere Artikel 132 der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die den deutschen Gesetzgeber zu einer Änderung des deutschen Umsatzsteuergesetzes zwingen