(...) Die Bundesregierung darf das Profitstreben deutscher und internationaler Unternehmen niemals über den Einsatz für Menschenrechte stellen. „One country, two systems“ ist ein verfassungsmäßiges Prinzip, welches von China selbst festgelegt wurde (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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