Wie ist Ihr Reformvorschlag zur Reduktion der Gesundheitsleistungen bei Leistungsbeziehern eigentlich ganz konkret zu verstehen?
Sehr geehrter Herr Bury,
mit Interesse habe ich Ihre Überlegungen zur Einschränkung beziehungsweise Reduktion von Gesundheitsleistungen für bestimmte Leistungsbeziehende zur Kenntnis genommen und möchte Ihnen diesbezüglich hiermit gerne die Gelegenheit einräumen zu erläutern:
a) ob Ihr Vorschlag auch Betroffene aus dem SGB XII umfassen soll, also beispielsweise dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die aufgrund dieser meist unfreiwilligen Prädisposition nie die Gelegenheit zu eigenen Einzahlungen in die GKV besaßen;
b) ob aus Ihrer Idee abstrahiert werden darf, dass die GKV trotz G-BA und IQWiG viele unnötige Kostenübernahmen trägt;
c) wie Sie sich ein transparentes und sachgerechtes Verfahren vorstellen, um die gesundheitliche Mindestsicherung vulnerabler Personen ausreichend evident zu konkretisieren.
Mit freundlichen Grüßen
M. H.

