
Leider jedoch ist es rechtlich nicht möglich, die 60 Milliarden Euro aus dem „Klimatopf“ wieder in den „Coronatopf“ zu stecken.
Foto: Maximilian König MK/SPD
Leider jedoch ist es rechtlich nicht möglich, die 60 Milliarden Euro aus dem „Klimatopf“ wieder in den „Coronatopf“ zu stecken.
Leider jedoch ist es rechtlich nicht möglich, die 60 Milliarden Euro aus dem „Klimatopf“ wieder in den „Coronatopf“ zu stecken.
Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der acht Richterinnen und Richter.
Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der acht Richterinnen und Richter.
Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, diese Kürzung vollständig rückgängig zu machen, und das ist uns auch gelungen!
Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, diese Kürzung vollständig rückgängig zu machen, und das ist uns auch gelungen!