(...) - Die Verbraucher / Kunden dürfen nicht die Geschädigten sein, sprich die Konzerne müssen die Kosten von Nachrüstungen usw. tragen und diese dürfen sich nicht ausschließlich auf Softwareupdates beschränken, da nicht davon auszugehen ist, dass dies ausreicht. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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