
Entsprechend der zum Zeitpunkt Ihrer Frage geltenden Corona-Verordnung gilt in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, wozu auch gastronomische Betriebe zählen, eine Pflicht zum Tragen einer medizinische Mund-Nasen-Bedeckung