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Tobias Hans
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Frage von Andreas S. •

wie kann es sein, das abgeordnete eine vollkommen überhöhte luxusrente bekommen ohne jemals in die rentenkassen eingezahlt zu haben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ein ehemaliger Abgeordneter im Landtag des Saarlandes erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet und dem Landtag zehn Jahre angehört hat. Weil die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit als Abgeordnete/r steht, müssen die Abgeordneten des saarländischen Landtages für die Zeit ihrer Mitgliedschaft im Landtag ihre ursprüngliche hauptberufliche Tätigkeit abgeben und agieren in diesem Moment sozusagen als Selbständige. Analog zu anderen Landtagen und dem Bundestag erhalten die Abgeordneten aus diesem Grund eine Altersentschädigung.

Herzliche Grüße
Ihr Tobias Hans

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