Timon Gremmels
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Frage von Dagmar W. •

Frage an Timon Gremmels von Dagmar W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Gremmels,
über die Frage der Altersfeststellung unbegleiteter Minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge wird derzeit viel diskutiert. In der aktuellen Diskussion vermisse ich allerdings den wesentlichen Gesichtspunkt des Jugendschutzes.
Allein die Tatsache, dass es junge Männer um die zwanzig Jahre gibt, die sich unter Minderjährige mischen (auch wenn es Einzelfälle sein sollten) finde ich Besorgnis erregend, denn es gefährdet genau diejenigen, die einen besonderen Schutz verdienen! Eben Kinder und Jugendliche, sei es innerhalb der Schule oder innerhalb ihrer Wohngruppen. Denn dort sind sie durch die jungen Erwachsenen der Gefahr einer möglichen Radikalisierung, der Anstiftung zu Straftaten oder zu Drogenmissbrauch, oder durch sexuellen Missbrauch ausgesetzt.
Sind nicht diese real existierenden Gefahren viel gravierender als die Beeinträchtrigung, die mit einer konsequenten Altesfeststellung einhergeht?
Sind wir es nicht eigentlich der Sicherheit der Kinder und Jugendlichen schuldig, hier genauer hinzusehen und einen Missbrauch des privilegierten Schutzstatus als Jugendlicher auszuschließen?
Herr Gremmels, wie stehen Sie zu diesem speziellen Aspekt des Jugendschutzes?
Mit freundlichen Grüßen
D. W.

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

die SPD spricht sich gegen eine generelle medizinische Altersfeststellung unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge durch staatliche Behörden aus. Die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles hat in einem Interview der Bild am Sonntag vom 07.01.18 mitgeteilt, dass sie sicher ist, dass man sich da bestimmt auf ein Verfahren einigen kann. „Viele Antragsteller geben ihr Alter nicht korrekt an. Die müssen wir herausfiltern.“ Andrea Nahles verweist auf die Stadt Hamburg. „Dort wird das Alter bei der Aufnahme von den Behörden realistisch eingeschätzt. Ist der Betroffene damit nicht einverstanden, kann er gerne selbst beweisen, dass er doch jünger ist – etwa durch eine Handwurzeluntersuchung. Die Beweispflicht liegt dann also bei den Flüchtlingen, nicht beim Staat. In Hamburg funktioniert das reibungslos.“ Es ist Bewegung in dieser Frage. Der von Ihnen in Ihrem Text angeführte Aspekt des Schutzes der Jugendlichen und Minderjährigen vor älteren Flüchtlingen ist ein berechtigtes Argument, dass in die weitere Entscheidungsfindung mit einfließen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Timon Gremmels, MdB