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Tim Stuchtey
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Frage von Gerd W. •

Frage an Tim Stuchtey von Gerd W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Stuchtey,
Sehr geehrter Herr Liepelt,
Sehr geehrter Herr Spiller,
Sehr geehrter Herr Wieland,
Sehr geehrter Herr Schulze,

Aus aktuellem Anlass bitte ich Sie als Vertreter bundestagserfahrener Parteien und Bündnisse um Ihren Standpunkt zu folgender Fragen:
Wie vereinbart sich die behördliche Anordnung einer „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ für Luftfahrer auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes (§7) mit dem Grundgesetz, wenn durch die anordnende Behörde eindeutig gegen dasselbe Gesetz verstoßen wird – nämlich Vollzug des Gesetzes ohne entsprechende Rechtsverordnung ?
§ 17 dieses Gesetzes lautet:
"(1) Das Bundesministerium des Innern regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7, insbesondere
1. die Frist für eine Wiederholung der Überprüfung sowie
2. die Einzelheiten der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten."
Es gibt also keine Rechtsverordnung und bisher keine Zustimmung des Bundesrates. Muss jetzt nicht unserem Bundesinnenminister Gesetzesbruch vorgeworfen werden?

Generell zweifele ich an, dass mit dieser Überprüfung der eigentliche Zweck – nämlich die Verhinderung von terroristischem Missbrauch – erreicht wird. Wer das will, findet genügend andere Schlupflöcher.
Das gleiche gilt für das verhängte Flugverbot über dem Zentrum von Berlin.
Wer glaubt denn, dass sich von einem solchen Verbot ein Terrorist oder lebensmüder Flieger abschrecken lässt. Im übrigen schließt das Luftsicherheitsgesetz die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Ultraleichtflugzeug-Piloten (wie im Falle Absturz vor dem Reichstag) nun wieder gerade nicht mit ein.
Alles bewirkt nur eine Menge unsinniger Bürokratie, Pseudo-Aktionismus der Behörden, Kostenabwälzung- und aufbürdung auf die Betroffenen und den gläsernen Bürger in allen Lebenslagen. Manche frühere Überwachungsbehörde wäre neidisch auf solche (rechts-?)staatlich sanktionierten Auskunftsmethoden.
Mit denselben Argumenten könnte auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, da Bomben in den Innenstädten bisher immer auf diese Weise explodiert sind.
Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!!
Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?
Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unantastbar bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt.
Wissen Sie, dass den Sportfliegern bei Nichterfüllung der Auflage der Lizenzentzug angedroht wird?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft? Das Bundesverfassungsgericht hat vor gar nicht allzu langer Zeit, eine ähnliche Methode -Telefonspionage ohne jeden Verdacht - als nicht verfassungskonform bezeichnet.
Was werden Sie als möglicher künftiger Abgeordneter meines Wahlkreises dagegen tun?
Können Sie mir diese Fragen befriedigend beantworten?
Vielleicht kommen Sie persönlich einmal auf einen der vielen Sportflugplätze am Rande Berlins, um sich persönlich davon zu überzeugen, dass wir keine Terroristen sind sondern normale Menschen, die nur um ihre freiheitliche Grundrechte fürchten.
Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihrer Antwort
Dr. Gerd Wandel
11.08.2005

Zu ihrer Information und Erbauung hänge ich noch einen Link auf den Artikel des Chefredakteurs der Zeitschrift „Pilot&Flugzeug“ Jan Brill unter dem Thema „Post vom großen Bruder“ an

http://pilotundflugzeug.de/servlet/use/Home.class?frame&main={http://pilotundflugzeug.de/servlet/use/MessageView.class?parent=artikel,2005,07,18,13,0332585&goToNewest=yes&session=Nh0CHr}

Portrait von Tim Stuchtey
Antwort von FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Wandel,
sehr geehrter Herr Thies,

ich hoffe, Sie sind einverstanden, wenn ich Ihre Wortmeldungen gemeinsam beantworte, da sie mir grosso modo deckungsgleich zu sein scheinen. Auch kann ich mich kurz fassen, da Sie in ihren ausführlichen Kommentaren zu Sinn und Unsinn des Überflugverbotes über Berlin sowie der hohen Anforderungen an Sportpiloten in der behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung bereits ausreichend illustriert haben, welche Exzesse im Namen der Sicherheit in Deutschland inzwischen möglich geworden sind. Erlauben Sie mir allerdings darauf hinzuweisen, dass doch sicherlich ein
Unterschied zwischen einem Sportflugzeug und einem Fahrrad besteht.

Aber Spaß beiseite:
Ich stimme Ihnen zu, dass die Maßnahmen angesichts der bedauerlichen Tragödie des Sportflugzeugabsturzes über das Ziel hinausschießen. Allein die Ergebnisse der polizeilichen Untersuchung, die hervorgebracht haben, dass es hier um einen durch katastrophale Zuspitzung im familiären und persönlichen Umfeld verursachten Vorfall handelte, hätten in einer normalen politischen Atmosphäre ausgereicht, um das rechte Maß walten zu lassen. Doch die Befindlichkeiten sind nach der Erfahrung des 11. September 2001 besondere. Aus verständlichen Gründen ist das Sicherheitsbedürfnis der Bürger aktuell ein großes. Das erkenne ich an, das erkennt die liberale Partei an. Was nicht anzuerkennen ist, ist dass die gegenwärtige Regierungskoalition diese Befindlichkeit nutzt, um sukzessive immer mehr Eingriffsrechte in allen denkbaren Sphären des Lebens durchzusetzen. Das ist in jedem Fall unerträglich für den freien und mündigen Bürger. Und das ist, wie man am Beispiel des Überflugverbotes sieht, auch völlig unnötig und untauglich, um der Gefahr durch terroristische Akte Herr zu werden.

Ich werde mich als Bundestagsabgeordneter, und meine Partei wird sich, sollte sie nach Wahl in der Regierungskoalition sein, mit einem umso größeren Einfluss, je besser das Ergebnis ist, für die Rücknahme solcher gesetzlicher Regeln und Verordnungen einsetzen, die die Bürgerrechte unverhältnismäßig einschränken. Dazu gehört gewiss das Überflugverbot, aber dazu gehören auch eine ganze Reihe von Zumutungen, die Rot-Grün in ihrer Legislatur geschaffen hat, wie das Zugriffsrecht auf Stammdaten von Konten oder das Abhören von Gesprächen im privaten Rückzugsbereich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Tim Stuchtey

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