Die Werkstattgespräche zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in NRW sind abgeschlossen. Unterstützen Sie die Einführung eines Altersgelds für Beamte? Wann wird dieses in NRW eingeführt?
Die nordrhein-westfälische Praxis der Nachversicherung von Beamten, die auf eigenen Antrag aus dem Dienst ausgeschieden sind, um in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Arbeitnehmer*innen tätig zu sein, ist unvereinbar mit dem Europarecht. Sie stellt eine Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen dar. Entsprechend ist der erlittene finanzielle Nachteil vom Land Nordrhein-Westfalen auszugleichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 26. Februar 2018 - 23 K 6871/13 - entschieden.
Trotzdem verweigert bisher die Landesregierung die Umsetzung des z.B. im Bund und in einigen Ländern bereits geregelten Altersgeld.
Der bei der Nachversicherung eintretende Verlust des "betrieblichen Teils" der Alterssicherung führt in aller Regel zu insgesamt geringeren Alterssicherungsleistungen. Dadurch werden berufliche Wechsel zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst gehemmt.