E-Tretroller sind genehmigungsfreier Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen, jedewede Reglementierung wo geparkt werden darf, muss bisher durch freiwillige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Hansestadt und den Anbietern vereinbart werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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