
(...) Jedoch haben bei uns in Hamburg die Bezirke nun mal Entscheidungshoheit ihre Grünflächen betreffend, so dass es zu unterschiedlichen Bestimmungen kommt. In Eimsbüttel gab es wohl hinsichtlich der Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Grünanlagen für weitere Differenzierungsmöglichkeiten kein Bedarf. (...)