
künftige Bundesregierungen sind nicht an die Beschlüsse vorheriger Bundesregierungen gebunden, außer diese sind verfassungsrechtlich abgesichert wie beispielsweise die Schuldenbremse, die zukunftsgerichtet wirkt und nur mit 2/3-Mehrheit geändert werden könnte. Reine Absichtserklärungen in Koalitionsverträgen haben keinerlei Bedeutung.