Allein die Zuschüsse des Bundes bewegen sich weiterhin auf sehr hohem Niveau.
Ich finde diesen Vorschlag sehr überzeugend.
Die Rentenkommission empfiehlt, keine Regelung einzuführen, die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht (Empfehlung 7). Insofern kann ich Ihre Frage nicht nachvollziehen.
Zur beabsichtigten Einführung einer verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag ist auch geplant, dass Betriebe einzel- oder tarifvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen davon abweichen können.
Unser Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates langfristig zu sichern.
Die Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern beruhen darauf, dass Beamte nicht in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

