Welche konkreten Voraussetzungen fehlen aus Ihrer Sicht, um eine Prüfung der AfD nach Art. 21 Abs. 2 GG beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen?
Ob die AFD Demokratiegefährdend ist oder nicht wäre doch für die weiteren Entwicklungen gut vorher zu wissen. Was hält die CDU davon ab dieses Verfahren mitzutragen?
Sehr geehrter Herr W.,
eine abschließende Bewertung, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vorliegen, kann ich nicht vornehmen. Fest steht jedoch: Die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sind in Deutschland bewusst sehr hoch.
Die historische Erfahrung zeigt, dass solche Verfahren äußerst schwierig und langwierig sind. Zudem lassen sich politische Parteien und die dahinterstehenden Überzeugungen nicht dauerhaft mit juristischen Mitteln bekämpfen, sondern vor allem durch politische Auseinandersetzung.
Ein Scheitern eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht könnte der AfD am Ende sogar politisch nutzen und dem eigentlichen Anliegen erheblich schaden. Entscheidend ist aus meiner Sicht daher, die politischen Ursachen für den Zuspruch zur AfD ernst zu nehmen und die Menschen mit guter, überzeugender Politik zurückzugewinnen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

