künftige Bundesregierungen sind nicht an die Beschlüsse vorheriger Bundesregierungen gebunden, außer diese sind verfassungsrechtlich abgesichert wie beispielsweise die Schuldenbremse, die zukunftsgerichtet wirkt und nur mit 2/3-Mehrheit geändert werden könnte. Reine Absichtserklärungen in Koalitionsverträgen haben keinerlei Bedeutung.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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