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Thomas Hering
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Frage von Bob M. •

Frage an Thomas Hering von Bob M. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Hering,

wie ist Ihre Meinung zu Cannabis? Sind Sie der selben Meinung wie die derzeitige Bundesdrogenbeauftragte, die findet das "Cannabis kein Brokolli ist" oder finden Sie das man in Richtung Cannabis einen Schritt nach vorne gehen sollte und wenigstens für den Anfang eine Entkriminalisierung in Betracht ziehen könnte.

Allein die Tatsache das mehrere tausende Menschen ihren Führerschein verlieren, weil sie vor 2 Wochen Cannabis konsumiert haben und somit nicht berauscht sein können ist doch ein fragwürdiger Umgang mit Cannabis im Bezug auf den Verkehr und Alkohol. Wenn ich ein Bier getrunken habe darf ich noch ein Auto fahren (0,5 Promille Regel). Vielleicht wäre ja ein großer Schritt in Hessen den Test-Grenzwert für Cannabis zu erhöhen, damit Polizei und Land zuverlässiger berauschte Fahrer aus den Verkehr ziehen könnte.

Nun zu den Fragen. Bitte antworten Sie auch mit Quellen:

- Finden Sie das der Konsum von Cannabis, im Vergleich zu Alkohol, schädlicher ist? Gehen wir mal von einem Abend aus, wo 3 Bier getrunken werden verglichen mit 3 Joints.

- Finden Sie es gerecht, wie Cannabiskonsumenten, welche nicht berauscht Auto fahren, ihren Führerschein verlieren und somit vielleicht auch eine Existenzgrundlage in Ihrem Leben genommen wird? Viele Arbeitgeber verlangen z. B. einen Klasse-B Führerschein.

- Finden Sie es auch gerecht, dass der Besitz von Cannabis zum Verlust vom Führerschein führen kann, obwohl man nicht berauscht am Steuer saß? Ist es denn wirklich notwendig bei jedem Cannabisdelikt die Führerscheinstelle zu informieren?

- Finden Sie das der Jugendschutz mit der Kriminalisierung besser funktioniert, als mit einer Entkriminalisierung bzw. auch einer Legalisierung? Für Jugendliche ist es leichter an Cannabis zu kommen, als an Alkohol. Bei einer Legalisierung kann man den Jugendschutz gesetzlich verankern und die Abgabe an Jugendliche besser kontrollieren. Beispiel: Alkohol und Zigaretten

"Ein großes Problem ist es für die Schüler offenbar auch nicht, an die Droge zu kommen. Vor allem nicht in Berlin. Knapp 44 Prozent der Befragten schätzten es als "eher leicht" ein (zum Vergleich: in Thüringen etwa sagten das nur rund 29 Prozent, in Bayern 34), sich Cannabis zu besorgen, etwa gleich viele fanden es "eher schwer", nur gut 14 Prozent sagten, sie hätten davon keine Ahnung."
Quelle: https://www.welt.de/regionales/berlin/article108921776/Teenager-trinken-weniger-kiffen-aber-mehr.html

Ich persönlich sehe hier die Polizei nicht als Freund und Helfer, egal wie sehr ich das versuche. Die Kriminalisierung von Cannabis führt auch dazu, besonders bei den jungen Erwachsenen, die Polizei als einen "Feind" zu sehen und nicht als der Freund und Helfer, so wie mit sich selbst wirbt.
Bitte machen Sie sich Gedanken darum und führen Sie bitte nicht eine Argumentation ohne Quellen und Fakten.

Mit freundlichen Grüßen

Bob Martin

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Martin,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Cannabiskonsum in Deutschland.

Ich bin grundlegend der Meinung, dass weder erhöhter Alkoholkonsum, noch erhöhter Cannabiskonsum und die jeweiligen gesundheitlichen Folgen verharmlost werden sollten. Daneben stimme ich Frau Ludwig in ihrer Aussage zu, dass Cannabis kein Brokkoli ist, denn Cannabis ist ein Hanfgewächs und Brokkoli ein Kreuzblütler.

Zu Ihrer Frage, ob Alkoholkonsum verglichen mit Cannabiskonsum schädlicher ist, kann ich keine pauschale Antwort geben, da die Fragestellung zu vereinfacht ist und zu viele Faktoren ungewiss bleiben. Bei Ihrer Frage müssten allein schon das bisherige Konsumverhalten und -dauer, Alter, Größe, Gewicht, psychische Verfassung und  Gewöhnung/Verträglichkeit/"Resistenz" bei bewusstseinsverändernden Stoffen der Person neben solchen Faktoren, wie Alkoholgehalt des Biers bzw. THC-Gehalt und Cannabis Menge beim Joint berücksichtigt werden.

Wie Ihnen sicher bekannt ist, kann Cannabis sehr unterschiedlich auf Menschen wirken. Manche Menschen empfinden die Wirkung von Cannabis als entspannend und positiv, bei anderen kann der Konsum zu Panikattacken und im schlimmsten Fall zu langfristigen psychischen Problemen führen. Bei dem Konsum von Joints ist außerdem zu berücksichtigen, dass diese unter anderem solche schädlichen Stoffe wie Tabak und Nikotin enthalten und somit auch langfristig gesundheitsschädigend wirken können. Selbstverständlich spreche ich bei diesen Auswirkungen generell von langfristigem und nicht einmaligem Konsum.

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass auch Alkohol, vor allem bei intensivem und langfristigem Missbrauch, schwere Schäden verursacht und im Gegensatz zu Cannabis sogar zum Tod führen kann[1]. Zudem haben mich viele Jahre im Polizeidienst regelmäßig Menschen begegnen lassen, die von der sogenannten „Gesellschaftsdroge Alkohol“ zugrunde gerichtet waren.

Das grundlegende Problem bei Cannabiskonsum im Zusammenhang mit der Verkehrstauglichkeit des Fahrers ist zu aller erst, dass es relativ schwierig ist, das High zu kontrollieren. Vor allem wenn Cannabis in Form von Speisen oder Getränken konsumiert wird, kann die Reaktion außerdem zeitlich stark verzögert, aber plötzlich auftreten. Da Cannabiskonsum nachweislich die Reaktionsgeschwindigkeit verlangsamt, die Sinnes-, Zeit- und Raumwahrnehmung verändert, sowie Halluzinationen hervorrufen kann, erhöht sich das allgemeine Unfallrisiko signifikant und das Risiko für tödliche Unfälle verdoppelt sich sogar[2]. Diese Ausführungen beziehen sich auf die Verkehrstüchtigkeit nach direktem Genuss und auch noch einige Stunden später[3]. Selbst nach Abklingen der bewusst wahrgenommenen Wirkungen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es nicht weiterhin zu Beeinträchtigungen kommen könnte. In diesem Zusammenhang wird derzeit wissenschaftlich diskutiert, ob die Grenze des nachzuweisenden THC Gehalts im Blut von 1 ng/ml auf 3 ng/ml angehoben werden soll[4], um eine Verkehrsuntüchtigkeit zu belegen. Dies würde vor allem regelmäßige Konsumenten entlasten. Ob dieser Vorschlag jedoch politisch bzw. rechtlich umgesetzt wird, kann ich von hier aus nicht einschätzen.

Auch direkt nach Alkoholkonsum empfiehlt sich grundsätzlich keine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, da auch Alkohol schon in geringen Mengen die Aufmerksamkeit, Konzentration und das Reaktionsvermögen verringert[5].

Zu Ihrer Frage, ob der Führerscheinverlust beim Besitz von Cannabis gerechtfertigt ist, möchte ich auf § 29 Absatz 1 Nr. 3 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) verweisen. Wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein, macht sich strafbar[6]. Wird ein Autofahrer/eine Autofahrerin mit Drogen, wie z. B. Cannabis von der Polizei angehalten, besteht Grund zur Annahme, dass der Besitzer/die Besitzerin Drogen konsumiert. Derjenige/ diejenige wird daher als potenzielle Gefahr für den Straßenverkehr eingestuft und entsprechend wird auch die Fahrerlaubnisbehörde über den Besitz in Kenntnis gesetzt. Im Gegensatz zu harten Drogen, wie Kokain, Heroin, etc. wird beim Besitz von Cannabis weniger strikt verfahren, d. h. hier führt der Drogenbesitz nicht automatisch zum Führerscheinentzug, außer es gibt Anzeichen, dass der Besitzer/die Besitzerin regelmäßig Cannabis konsumiert[7]. Von gelegentlichem Konsum kann jedoch nicht automatisch darauf geschlossen werden, dass der Fahrer/die Fahrerin zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet ist[8]. Übrigens wird der Führerscheinbehörde auch gemeldet, sobald ein Autofahrer/ eine Autofahrerin mit >0,5 Promille am Steuer festgestellt wird. Auch in diesem Fall droht dem Fahrer/ der Fahrerin der Führerscheinentzug.

Ihren Ausführungen, dass Cannabis für Jugendliche leichter zu beschaffen sei als Alkohol oder Zigaretten, halte ich allein durch die Tatsache, dass alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt bereits ab 16 Jahren freiverkäuflich sind, für einen Irrtum. Offensichtlich beziehen Sie sich in Ihrer Argumentation auf einen einzigen Zeitungsartikel aus dem Jahr 2012 beziehen, der ihre eigene Aussage zudem nicht unterstützt, da er weder Zahlen zur Beschaffung von Alkohol noch Zigaretten durch Jugendliche nennt.

Sollten Sie Interesse an den momentanen Zahlen zum Zigaretten-, Alkohol- und Cannabiskonsum verschiedener Altersgruppen in Deutschland haben, empfehle ich den aktuellen Drogen- und Suchtbericht[9]. Dort wird auch veranschaulicht, dass bereits mehr als 51% aller 11-17 Jährigen Alkohol getrunken haben[10] und 12,3% mindestens einmal das Rauchen von Zigaretten ausprobiert haben[11]. In der gleichen Altersgruppe haben jedoch nur 10% aller teilnehmenden Jugendlichen jemals Cannabis konsumiert[12].

Vor allem für Kinder und Jugendliche kann der Konsum von Cannabis, genauso wie der Konsum von Alkohol langfristig gesundheitlich sehr schädlich sein. Besonders bei der Entwicklung des Gehirns und in Verbindung mit psychischen Erkrankungen. Da heutige Cannabissorten weit höhere Konzentrationen von THC aufweisen als noch vor einigen Jahren, sind auch Folgeschäden nicht gänzlich auszuschließen[13]. Des Weiteren legen inzwischen einige Studien nahe, dass Cannabiskonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Entwicklung von Angststörungen, Depressionen, suizidalen Gedanken, Persönlichkeitsstörungen und Gewalt beitragen kann[14]. Hierbei ist besonders zu beachten, dass diese gesundheitlich schädlichen Folgen hauptsächlich bei Jugendlichen im Vergleich zu jungen Erwachsenen Konsumenten zu beobachten waren und dass ein früheres Einstiegsalter die Gefahr für spätere psychische Erkrankungen erhöht hat.

Ihre Aussage in Bezug auf die Polizei bedaure ich sehr. Nicht nur, weil ich selbst 25 Jahre aus Überzeugung und mit Engagement Polizeidienst versehen habe und somit selbst als Freund und Helfer der Bevölkerung sehe, sondern auch, weil die Polizei ein Teil der Exekutive in unserem Land ist und somit lediglich geltendes Recht ausführt und nicht für die Gesetzgebung selbst verantwortlich ist. Die Gesetze selbst werden, wie Sie sicher wissen von der Legislativen, also den Parlamenten beschlossen. Gerade bei Verdacht von Straftaten, wie auch immer Sie persönlich die Tatbestände bewerten mögen, hat die Polizei keinerlei Ermessensspielraum und wird darüber hinaus ebenfalls handeln müssen, wenn nach aktuellem Kenntnisstand Gefahren zu begründen sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten und meine Antworten mit ausreichenden Quellen belegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hering

 

[1] Fux, C. (6. November 2019). Alkohol - Die Wirkung. NetDoktor. https://www.netdoktor.de/alkohol/wirkung/

[2] Siehe bswp.: Asbridge, M. (2014). Driving after marijuana use: the changing face of “impaired” driving. JAMA pediatrics, 168(7), 602-604; Downey, L. A., King, R., Papafotiou, K., Swann, P., Ogden, E., Boorman, M., & Stough, C. (2013). The effects of cannabis and alcohol on simulated driving: Influences of dose and experience. Accident Analysis & Prevention, 50, 879-886.; Hartman, R. L., & Huestis, M. A. (2013). Cannabis effects on driving skills. Clinical chemistry, 59(3), 478-492.; Winstock, A. R., et al. (2019), GDS2019 Key Findings Report.  Global Drug Survey. London (UK) https://www.globaldrugsurvey.com/wp-content/themes/globaldrugsurvey/results/GDS2019-Exec-Summary.pdf

[3] Vgl.: "In Deutschland gilt ein Grenzwert von 1 ng THC/mL Blutserum zur Beurteilung einer Beeinflussung durch THC. Dieser Wert wird je nach Konsumverhalten sehr häufig noch nach sechs Stunden bis hin zu mehreren Tagen nach der letzten THC-Aufnahme überschritten. Wenn gelegentliche Konsumenten ohne eingelagertem THC (maximal ein Konsum pro Woche) einen Joint mit g Cannabis (10 % THC) rauchen, liegen erst acht Stunden danach zehn von elf Probanden unterhalb von 1 ng/mL. In Extremfällen wird dieser Wert von regelmäßigen Konsumenten sogar noch zwei Wochen danach oder später überschritten, ohne dass sie dabei in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sind." https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/abbauverhalten-und-nachweis/so-lange-wird-1-ng-grenzwert-ueberschritten/

[4] Siehe bspw.: Tönnes, S., Auwärter, V.,  Knoche, A., Skopp, G.  (2016) Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Feststellung einer mangelhaften Trennung von Cannabiskonsum und Fahren anhand der Konzentration von Tetrahydrocannabinol. Blutalkohol, Bd. 53, S. 409–414.

[5] Artikel: Promillegrenze: Wann das Autofahren nach dem Feierabendbier verboten ist (letzte Änderung 5. Mai 2020) https://www.bussgeldkatalog.org/promillegrenze/#:~:text=Promillegrenze%20in%20Deutschland%20laut%20Gesetz,-Wie%20bereits%20beschrieben&text=Ordnungswidrig%20handelt%2C%20wer%20im%20Stra%C3%9Fenverkehr,solchen%20Atem%2D%20oder%20Blutalkoholkonzentration%20f%C3%BChrt.

[6] Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG), Paragraph 29, Abs. 1, Nummer 3,  https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html

[7] Vgl.: "Grundsätzlich genießt Cannabis unter den Betäubungsmitteln eine Sonderstellung. Denn anders als bei dem Konsum sog. harter Drogen (z.B. Heroin) ist gelegentlicher Cannabis-Konsum mit dem Besitz der Fahrerlaubnis vereinbar, sofern der Fahrer den Konsum strikt vom Fahren trennt und sog. Trennvermögen besitzt (Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV).

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied mit Urteil vom 23. Oktober 2014, Az. BVerwG 3 C 3/13, dass bereits ab zwei, in grobem zeitlichem Zusammenhang stehenden Konsumvorgängen von Cannabis, ein gelegentlicher Konsum vorliegt. Der zeitliche Zusammenhang ist hierbei äußert weit zu fassen. Auch mehrere Jahre Abstand zwischen den Cannabiskonsumvorgängen sind ausreichend (so etwa VG Hannover, Urteil vom 17. Januar 2011, Az. 9 A 3461/08)." Limmer.Reutemann Rechsanwälte (3. Januar 2019).  Cannabis & Führerschein – Es droht Entzug der Fahrerlaubnis! https://www.limmer-reutemann.de/cannabis-und-fahrerlaubnis#:~:text=Die%20Rechtsprechung%20geht%20bereits%20ab,Wert%20der%20Entzug%20der%20Fahrerlaubnis!

[8] Siehe hierzu: BVerwG, Urteile v. 11.4.2019, 3 C 13.17, 3 C 14/17, 3 C 7.18, 3 C 2.18, 3 C 8.18, und 3 C 9.18

[9] Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung beim Bundesministerium für Gesundheit (2019). Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung. Deutsche Bundesregierung. https://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/4_Presse/1_Pressemitteilungen/2019/2019_IV.Q/DSB_2019_mj_barr.pdf

[10] ebd. S. 53 Tabelle 08

[11] ebd. S. 34 Tabelle 03

[12] ebd. S. 81 Tabelle 10

[13] vgl. "Wenn die hochgezüchteten Cannabissorten zudem wenig oder kein Cannabidiol (CBD) enthalten, das die Wirkung des THC abmildern kann, steigt das Risiko für gesundheitliche Folgeschäden und die Entwicklung einer Abhängigkeit."; ebd. S.86.

Vergleiche auch: Freeman, T. P., van der Pol, P., Kuijpers, W., Wisselink, J., Das, R. K., Rigter, S., ... & Lynskey, M. T. (2018). Changes in cannabis potency and first-time admissions to drug treatment: a 16-year study in the Netherlands. Psychological medicine, 48(14), 2346-2352.; Lorenzetti, V., Alonso-Lana, S., J Youssef, G., Verdejo-Garcia, A., Suo, C., Cousijn, J., ... & Solowij, N. (2016). Adolescent cannabis use: what is the evidence for functional brain alteration?. Current pharmaceutical design, 22(42), 6353-6365.; Jakabek, D., Yücel, M., Lorenzetti, V., & Solowij, N. (2016). An MRI study of white matter tract integrity in regular cannabis users: effects of cannabis use and age. Psychopharmacology, 233(19-20), 3627-3637.; Lorenzetti, V., Solowij, N., & Yücel, M. (2016). The role of cannabinoids in neuroanatomic alterations in cannabis users. Biological psychiatry, 79(7), e17-e31.; Broyd, S. J., van Hell, H. H., Beale, C., Yuecel, M., & Solowij, N. (2016). Acute and chronic effects of cannabinoids on human cognition—a systematic review. Biological psychiatry, 79(7), 557-567.; Freeman, T. P., & Winstock, A. R. (2015). Examining the profile of high-potency cannabis and its association with severity of cannabis dependence. Psychological medicine, 45(15), 3181-3189.; Copeland, J., Rooke, S., & Swift, W. (2013). Changes in cannabis use among young people: impact on mental health. Current opinion in psychiatry, 26(4), 325-329.

[14] Copeland, J., Rooke, S., & Swift, W. (2013). Changes in cannabis use among young people: impact on mental health. Current opinion in psychiatry, 26(4), 325-329.; Hoch, E., Friemel, C. M., & Schneider, M. (Eds.). (2018). Cannabis: Potenzial und Risiko: Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme. Springer-Verlag.

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