Thomas Gebhart
Antwort von Thomas Gebhart
CDU
• 06.03.2019

(...) Aus pharmazeutischer und medizinischer Sicht ist es daher nicht vertretbar, dass sich Patientinnen und Patienten mit selbst hergestellten Arzneimitteln unbekannter Qualität selbst therapieren. Eine Vergleichbarkeit von privat angebautem Cannabis mit Medizinalhanf (getrocknete Cannabisblüten in Arzneimittelqualität) ist nicht gegeben, da es sich bei eigenangebautem Cannabis nicht um ein standardisiertes und qualitätsgesichertes Arzneimittel handelt, das unter Beachtung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorgaben hergestellt wird. Im Gegensatz zu Medizinal-Cannabisblüten genügen selbst angebaute Cannabisprodukte keinerlei Qualitätskriterien. (...)

Thomas Gebhart
Antwort von Thomas Gebhart
CDU
• 28.11.2018

(...) Schon aus den oben angeführten rechtlichen Gründen ist eine Cannabislegalisierung zu Rauschzwecken nicht möglich. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass eine Legalisierung von Cannabis zu Rauschzwecken zu einer Zunahme der Konsumentenzahlen und des medizinischen Behandlungsbedarfs führen würde. Im Falle einer staatlichen Festlegung, dass es sich um eine legale Substanz handelt, und dem damit gegebenen Signal an die Öffentlichkeit, würden gerade in einem Land mit hohem Gesundheits- und Verbraucherschutzniveau wie Deutschland die gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums verharmlost und die öffentliche Wahrnehmung, insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen, entsprechend beeinflusst und geprägt. (...)

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