Der von Ihnen erwähnte Antrag ist mir im Abgeordnetenhaus von Berlin nicht bekannt. Aus diesem Grund kann ich Ihnen dazu leider auch keine Auskunft geben. Sollte es sich hierbei um einen Vorgang des Bundestages handeln, bitte ich Sie, sich an die Mitglieder des Bundestages zu wenden.
Da Sie sich in Ihrer Frage auf einen Antrag aus dem Bundestag beziehen, ich jedoch kein Mitglied des Bundestages bin, kann ich Ihnen in dem Fall leider nicht weiter helfen.
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Nein habe ich nicht
Die Energiekosten werden beim neuen Bürgergeld weiterhin als Pauschale übernommen
Vor allem mit dem dritten Entlastungspaket haben wir Entlastungen in Höhe von 65 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

