
(...) da offenbar nach wie vor ein Missverständnis vorliegt, möchte ich Sie gerne abschließend ein weiteres Mal darauf hinweisen, dass in der Vergütung der Beamten - sowohl im aktiven Dienst wie auch im Ruhestand - kein Unterschied gemacht wird. Ob sie also beim Land, bei einem Landesbetrieb oder einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung tätig sind, es gibt nur die eine Besoldungstabelle, aus der sich die individuelle Vergütung ergibt. (...)