Wahlfreiheit bedeutet, dass Versicherte die Möglichkeit haben, sich im Rahmen einer informierten Entscheidung im Krankheitsfall zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und Therapien zu entscheiden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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