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Stephan Stracke
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Frage von Heike B. •

Frage an Stephan Stracke von Heike B. bezüglich Verkehr

Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. März 2019 zur geplanten Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und den kürzlich vorgelegten Eckpunkten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Sie haben sich in der Angelegenheit auch an den zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Donth MdB gewandt. Seine Antwort liegt Ihnen bereits vor.

Ich teile seine Auffassung. Die vom BMVI vorgelegten Eckpunkte sind nur ein erster Vorschlag. In den nächsten Wochen und Monaten sind noch zahlreiche Gespräche mit den verschiedenen Akteuren und Interessengruppen zu führen.

Die Gespräche werden zeigen, ob eine Ausweitung der Mobilitätsangebote insbesondere durch Uber sinnvoll ist. Ich stehe dem sehr skeptisch gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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