Wie stehen Sie angesichts des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu einem AfD-Verbot?
In einer vorherigen Frage, antworteten Sie, sie sähen "[n]ach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente [...] derzeit weiterhin keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren." Nun wurde ein umfangreiches Gutachten vorgestellt, das exakt diese Grundlage erläutert.
Was muss noch geschehen, damit Sie den Faschismus endlich mit den Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen beginnen?
In Empörung
M. B.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe Ihre Besorgnis über die Entwicklung der AfD sehr gut und teile Ihre Auffassung, dass die "Alternative für Deutschland" eine ernsthafte Gefahr für unser Land darstellt. Öffentlich gibt sich diese Partei als bürgerlich-harmlose Kümmerer-Partei, hinter den Kulissen offenbart sie jedoch ihr wahres Gesicht. In Berichten des Verfassungsschutzes und in Medienrecherchen zeigen sich immer wieder und auch immer mehr Indizien dafür, dass die AfD verfassungsfeindlich ist.
Aus guten Gründen haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Möglichkeit eines Parteiverbots in unserer Verfassung verankert. Für ein solches Parteiverbot gelten jedoch auch sehr hohe Hürden. Die Anforderungen an ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nimmt, sind erheblich.
In erster Linie ist es Aufgabe der Bundesregierung – auch auf Grundlage der ihr von den Nachrichtendiensten gelieferten Erkenntnisse –, zu beurteilen, ob diese Hürden in Bezug auf die AfD insgesamt oder auf einzelne Landesverbände überschritten werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet die AfD seit mehreren Jahren als rechtsextremistischen Verdachtsfall und hat somit den umfassendsten Überblick darüber, ob ein solches Verfahren Erfolg haben könnte. In einem Eilverfahren im Februar dieses Jahres hat das Verwaltungsgericht Köln dem BfV jedoch untersagt, die Partei als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Nach Auffassung des Gerichts könne für die AfD ihrem Gesamtbild nach keine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden. Das BfV behandelt die AfD daher vorerst weiterhin nur als Verdachtsfall. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Es ist somit höchste Sorgfalt geboten und vor übereilten Schnellschüssen zu warnen. Denn von einem erfolglosen Verbotsverfahren würde einzig und allein die AfD profitieren.
Schon die aktuelle Verbotsdiskussion mobilisiert die Anhängerschaft der AfD und hilft der Partei dabei, sich einmal mehr als Opfer darzustellen. Ein Verbotsverfahren ist außerdem langwierig. Bis die erste Verhandlung angesetzt ist, dürfte die nächste Bundestagswahl vorüber und die AfD in der Zwischenzeit um ein Mobilisierungsthema reicher sein.
Entscheidend im Umgang mit der AfD ist in meinen Augen die politische und inhaltliche Auseinandersetzung mit ihr. Wer genau hinschaut, erkennt, dass die Partei keine echten Lösungen für die Probleme in unserem Land bietet. Sie verfolgt eine rein destruktive Politik, die unserem Land und unserer Gesellschaft schadet. Und damit unterscheidet sie sich fundamental von unseren politischen Grundwerten.
Denn unser Land braucht eine Politik, die die Probleme im Land entschlossen angeht und somit der gefährlichen Entwicklung den Nährboden entzieht. Wer stattdessen ein Parteiverbot als Lösung aller Probleme verkauft, macht es sich zu einfach.
Es ist daher das erklärte Ziel meiner Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wie auch von mir, die AfD mit guter Politik "wegzuregieren". Wir setzen uns dafür ein und arbeiten jeden Tag daran, die AfD inhaltlich zu stellen und das Vertrauen der Menschen in konstruktive und lösungsorientierte Politik wieder zu stärken.
Mit besten Grüßen
Stephan Stracke, MdB

