Wie ist ihre Position zur Geplanten Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG für Krypowerte
Sehr geehrter Herr Stracke,
Es geht um Vertrauensschutz, Verfassungsrecht und den Standort Deutschland. Bereits 2013 stellte die Bundesregierung klar, dass Bitcoin als privates Wirtschaftsgut gilt und Gewinne nach einjähriger Haltefrist steuerfrei sind. Das Bundesfinanzministerium bestätigte diese Einordnung 2022. Millionen Bürger haben ihre Vermögensplanung darauf aufgebaut. Eine Abschaffung der Haltefrist würde dieses Vertrauen in die Verlässlichkeit des Steuerrechts erschüttern. Zudem wäre eine Sonderbehandlung von Kryptowerten verfassungsrechtlich problematisch: Nach Art. 3 GG müssen vergleichbare Sachverhalte gleich behandelt werden. Bitcoin ist – wie Gold – ein privates Wirtschaftsgut und keine Kapitalanlage. Schließlich träfe die Abschaffung vor allem private, langfristig orientierte Anleger, während größere Vermögen häufig anders strukturiert sind. Ich bitte Sie daher, sich für den Erhalt der Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte einzusetzen.

