Sehr geehrter Herr Stracke, wie werden sie sich zu den Vorschlägen der Rentenkommission positionieren?
Wie werden sie sich zum Rentenreformpaket positionieren?
Sehr geehrter Herr Dorn, ich bin 1966 geboren und werde im September 2028 dann 45 Jahre gearbeitet haben. Nach aktuellem Recht könnte ich mit 63 Jahren mit Abschlägen und mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Die Geburtenjahrgänge 1965 und später wurden schon bei der letzten Rentenreform benachteiligt, da diese Jahrgänge die ersten sind, die bis 67 arbeiten müssen. Nun werden diese Jahrgänge eventuell wieder die ersten sein, die nicht mehr früher in Rente gehen können. Das empfinde ich als zutiefst ungerecht. Unsere Jahrgänge planen schon die Rente und nun wird kurz vor dem Ziel wieder etwas verändert. Ich komme mir vor wie ein Esel, dem eine Karotte vor die Nase gehalten wird und diese immer weiter weggezogen wird. Ich wünsche mir, dass entsprechend lange Übergangsfristen gelten werden. Die Möglichkeit, ab 63 Jahren mit Abschlägen gehen zu dürfen, sollte unverändert erhalten bleiben. Ich hoffe, Sie stimmen für den Teil de
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die abschlagsfreie Rente für sogenannte besonders langjährig Versicherte, also Versicherte mit 45 Beitragsjahren, die zusätzlich das 65. Lebensjahr erreicht haben, wurde 2007 im Zusammenhang mit der stufenweisen Erhöhung der Regelaltersgrenze auf das vollendete 67. Lebensjahr beschlossen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wurde zum 1. Juli 2014 vorübergehend ausgeweitet (sogenannte "Rente mit 63"). Die Altersgrenze erhöht sich dabei schrittweise auf 65 Jahre. Die letzten Schritte der Erhöhung laufen mit dem Rentenzugang 2030 aus und betreffen die Geburtsjahrgänge 1962 und 1963. Die Geburtsjahrgänge 1964 und jünger können nach geltendem Recht dann im Alter von 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Demgegenüber liegt die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt im Jahr 2031 bei 67 Jahren. Das bedeutet, dass besonders langjährig Versicherte zwei Jahre früher und dazu noch abschlagsfrei in Rente gehen können als andere Versicherte, die die Voraussetzungen dazu nicht erfüllen.
Der vorgezogene Renteneintritt ist in Deutschland sehr beliebt. 2024 beanspruchten rund 60 Prozent aller neuen Rentenzugänge eine vorgezogene Rente, und von diesen fast die Hälfte abschlagsfrei.
Die abschlagsfreie vorgezogene Rente wird mit der Anerkennung von Lebensleistung begründet. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat diesen Punkt gesehen und bewertet. Sie empfiehlt jedoch dennoch die Abschaffung. Dies begründet sie damit, dass von der Regelung für besonders langjährig Versicherte vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren, während Geringverdienende, Personen mit weniger stabilen Erwerbsverläufen und Frauen sie häufig nicht in Anspruch nehmen (können). Die Abschlagsfreiheit führt nach Meinung der Kommission faktisch zu höheren Renten zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Da zudem keine Grenzen bei Hinzuverdienstmöglichkeiten (mehr) bestehen, besteht ein zusätzlicher ökonomischer Anreiz, die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beziehen.
Die Kommission hat flankierend zur Abschaffung der abschlagsfreien vorgezogenen Rente eine Härtefallregelung vorgeschlagen. Danach sollen Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbsfähig sein können, einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten.
Darüber hinaus hat die Kommission zusätzlich zur Abschaffung der abschlagsfreien vorgezogenen Rente eine Begrenzung der Altersteilzeit und die Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 64 Jahren für die vorgezogene Rente mit Abschlägen empfohlen (sogenannte Rente für langjährig Versicherte).
Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Gesamtpakets zur Neuausrichtung der Altersrenten und dienen dazu, die Rentenfinanzen angesichts des demografischen Wandels zu stabilisieren und dem zunehmenden Mangel an Arbeitskräften ein Stück weit zu begegnen.
Ich bin mir darüber bewusst, dass diese Maßnahmen unpopulär sind. Nichtsdestotrotz halte ich sie für notwendig und sinnvoll. Dass Rentner mit 45 Beitragsjahren im Durchschnitt mit 1.677 Euro (Stand 2025) höhere Renten beziehen als der Durchschnitt aller Altersrenten ist richtig und gerecht. Denn sie haben dafür lange gearbeitet und dementsprechend lange in die Rentenversicherung einbezahlt. Diese Lebensleistung muss sich auch in höheren Renten niederschlagen. Die Abschlagsfreiheit führt jedoch dazu, dass sie diese höheren Renten zusätzlich auch noch bis zu zwei Jahre länger beziehen können. Die Kosten hierfür sind beachtlich und müssen von der Versichertengemeinschaft durch höhere Beiträge aufgebracht werden. Das ist unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht länger vertretbar.
Auch wenn ich Ihren persönlichen Standpunkt sehr gut nachvollziehen kann, bin ich der Überzeugung, dass der Vorschlag der Rentenkommission richtig ist, um das System auch für künftige Generationen leistungsfähig und verlässlich zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke, MdB

