(...) Wie Sie richtig argumentieren, heißt es in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk erfolge durch „Wahlen und Abstimmungen“. Bevor allerdings konkrete Initiativen gestartet werden, müssen diese Mittel eine rechtliche Grundlage erhalten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Antwort-Ranking 2025:
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