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Frage von Joachim B. •

Frage an Stefan Liebich von Joachim B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Am 7.5.2014 haben Sie die Frage nach dem sogenannten OSZE-Einsatz u.a. wie
folgt beantwortet:

"Die Beobachter waren, nach allem was ich weiß, im Rahmen des Wiener
Abkommens, geschlossen von den Mitgliedsländern der OSZE, in der Ukraine."

Hat sich Ihr Erkenntnisstand zwischenzeitlich geändert?
Soweit ich - als unbedeutender Staatsbürger und Wähler - weiß, stand
dieser Einsatz nicht in Übereinstimmung mit den entsprechenden
Bestimmungen des Wiener Abkommens. Das kann man auf der juristisch ausgezeichneten Seite der Oberstaatsanwältin i.R. Gabriele Wolff nachlesen ( https://gabrielewolff.wordpress.com/tag/wiener-dokument/ ). Dass diese juristisch saubere Analyse und ihr Ergebnis den sogenannten "Verantwortlichen" nicht in ihren politischen Kram passt, ist ohne weiteres nachvollziehbar, nicht aber, dass Sie als "Linker" ins selbe (falsche) Horn stoßen.
Im übrigen warte ich schon seit Wochen gespannt auf Ihre Antwort zu den
Fragen von L. L., denen ich mich gern anschließen möchte. Diese
Antwort fällt Ihnen offensichtlich schwerer als andere Antworten, die
ersichtlich schneller kamen....

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Bode,
nein, mein Erkenntnisstand bezüglich Ihrer Frage hat sich nicht geändert, nach allem was ich weiß, fand der Einsatz der Militärbeobachter im Rahmen des 1990 geschlossenen Wiener Abkommens der Mitgliedsländer der OSZE statt. Dieses Abkommen haben zwar die Mitgliedsländer der OSZE unterzeichnet, es macht allerdings Aktivitäten in seinem Rahmen nicht zu OSZE-Missionen.

Die entführten Beobachter waren auf Einladung der Ukraine im Land und unbewaffnet. Trotzdem, es ist kein Beitrag zur Deeskalation gewesen, Bundeswehrangehörige in diese Krisenregion zu schicken. Die Bundesregierung hat bis heute nicht wirklich plausibel erklärt, was die Militärbeobachter unter deutscher Leitung in Slawjansk inspizieren sollten und ob sie im Sinne des Wiener Dokuments die Aufgabe hatten, auch dorthin zu fahren.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Liebich