Grundlegend erfolgen Quarantäne-Anordnungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und sind in Form der Hausquarantäne freiwillig umzusetzen. Für eine Überweisung in eine Unterbringungsstelle bei Zuwiderhandlung wäre eine richterliche Anordnung erforderlich.
(...) die Sensibilisierung für Rassismus undDiskriminierung bei den Polizeibeamtinnen und -beamten sehr wichtig. (...)
(...) Das Netzdurchsetzungsgesetz in seiner jetzigen Form ist allerdings leider handwerklich schlecht gemacht und bedarf daher grundlegender Veränderungen. Unter anderem fehlt ein Verfahren für zu Unrecht gelöschte Inhalte, sowie eine Clearingstelle an die sich Nutzer*innen wenden können, deren Inhalte zu Unrecht gelöscht wurden. (...)
(...) Prof. von Arnim hält das NRW-Parlament für ein Halbtagsparlament. Das hat mit meiner Arbeitsrealität von durchschnittlich 70 Arbeitsstunden je Woche nichts zu tun. (...)

