Sind Sie bereit, Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin zu wählen? Würde bei einer Nicht-Wahl das BVerfG nicht maximal geschädigt werden?

Sehr geehrter Herr O.,
zunächst der Hinweis, dass ich natürlich Frau Brosius-Gersdorf zur Richterin beim Bundesverfassungsgericht gewählt hätte, wenn die Wahl, wie geplant, im Bundestag stattgefunden hätte.
Die Fachkenntnisse von Frau Brosius-Gersdorf sind aus meiner Sicht breit, tief und mehrfach durch Veröffentlichungen belegt, sie ist mit komplexen verfassungsrechtlichen Fragen vertraut – besonders im sensiblen Bereich individueller Freiheit und staatlicher Schutzpflichten. Zudem gilt sie als eigenständige Denkerin, was für das BVerfG essenziell ist. Daher bedauere ich sehr, dass Frau Brosius-Gersdorf nunmehr nicht mehr für diese Wahl zur Verfügung steht.
Die SPD wird aber zeitnah einen neuen Wahlvorschlag präsentieren.
Ihre Sorge, die sie in der zweiten Frage ausdrücken, teile ich.
Wenn fähige, unabhängige Kandidatinnen und Kandidaten nicht gewählt werden, weil sie unbequem erscheinen, droht eine Politisierung der Wahl nach parteitaktischem Kalkül , was das Vertrauen in die Objektivität des Gerichts untergraben könnte und fatales Signal für künftige Nominierungen sein könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Siemtje Möller