Als Gesetzgeber gehen wir davon aus, dass Hinweisgebende ein anderes Schutzbedürfnis haben als Mitarbeitende, die für interne Meldestellen verantwortlich sind. Hinweisgebende riskieren häufig Repressalien, weil sie Missstände aufdecken. Meldestellen-Verantwortliche hingegen agieren innerhalb des Unternehmens oder der Behörde und sind in ihrer Rolle eher neutral.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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