Wie stehen Sie zur Honorarkürzung für Psychotherapeut*innen und die damit einhergehenden Folgen wie Bevorzugung von Privatpatient*innen und mangelnde Versorgung Benachteiligter?
Sehr geehrter Herr Hartmann,
ich wende mich in großer Sorge um die ambulante psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen mit psychischen Erkrankungen an Sie und bitte um Ihre Unterstützung. Am 11. März hat der sogenannte Erweiterte Bewertungsausschuss einen Beschluss verabschiedet, der eine Absenkung der Vergütung der Leistungen in den psychotherapeutischen Praxen um 4,5 Prozent vorsieht. Dies ist für die wirtschaftliche Situation meiner Praxis und damit für die Versorgung äußerst bedrohlich. Ich arbeite im ländlichen Raum, die Wartezeiten betragen derzeit 1,5 Jahre und die Not und Verzweiflung der Patient*innen ist jeden Tag deutlich spürbar. Da ich zwei kleine Kinder habe kann ich jedoch nur in Teilzeit arbeiten. Die Kürzungen bedeuten somit für mich einen deutlichen finanziellen Verlust, da ich den Strukturzuschlag nur im geringen Maße wenn überhaupt erzielen kann.


