Wie wollen Sie sicherstellen, dass Menschen in Bonn/Rhein-Sieg unabhängig vom Einkommen Zugang zu Psychotherapie behalten, wenn sich das Angebot durch Kürzungen verringert?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Sorge ansprechen, dass sich durch die Absenkung der Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Versorgungslage verschlechtern könnte. Seien Sie versichert, dass wir dieses Thema sehr ernst nehmen und Ihre Verunsicherung nachvollziehen können – gerade auch mit Blick auf die Situation in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis, wo viele Patientinnen und Patienten bereits heute lange auf einen Therapieplatz warten.
Wir setzen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen klaren Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit und haben im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, die Versorgung zu stärken und den Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns maßgeblich.
Zur Einordnung der aktuellen Entwicklung ist wichtig: Entscheidungen über den Leistungsumfang und die Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden in Deutschland bewusst in der gemeinsamen Selbstverwaltung getroffen. Dabei verhandeln die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Honorarhöhen auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise und der vorhandenen Daten. Kommt es – wie in diesem Fall – zu keiner Einigung, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens.
Die Bundesregierung übt hierbei die Rechtsaufsicht aus. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine inhaltliche Bewertung einzelner Entscheidungen ist jedoch nicht vorgesehen, da diese Verantwortung bei den Akteuren der Selbstverwaltung liegt.
Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen der aktuellen Entscheidung sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Deshalb haben wir das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert darzulegen, welche konkreten Folgen die Entscheidung für die Versorgung haben kann und wie sichergestellt wird, dass es nicht zu einer Verschlechterung für die Patientinnen und Patienten kommt.
Für uns als SPD ist dabei klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Sollte sich zeigen, dass die getroffene Entscheidung negative Auswirkungen auf die Versorgung hat, erwarten wir, dass entsprechend gehandelt und die Rahmenbedingungen angepasst werden.
Gleichzeitig geht es darum, die Versorgung insgesamt weiterzuentwickeln – durch eine bessere Steuerung, eine bedarfsgerechte Planung von Therapieplätzen und den Ausbau ergänzender Angebote, um Menschen schneller Hilfe zu ermöglichen.
Entscheidend bleibt: Der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung muss unabhängig vom Einkommen gewährleistet sein. Dafür setzen wir uns weiterhin mit Nachdruck ein.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann, MdB

