Bei den Cum-Ex Geschäften handelt es sich um betrügerische Steuergestaltung. Dividenden werden an Aktionäre abzüglich der Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Nach alter Rechtslage führte die Aktiengesellschaft die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab und die Depotbank stellte darüber eine Steuerbescheinigung aus.
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