Warum zahlen Rentner mit einem Nebenjob die Krankenkassenbeiträge etc. doppelt? Also bei den Rentenbezügen und dann noch einmal über den Job.?

Sehr geehrte Frau H.,
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden grundsätzlich nach Leistungsfähigkeit erhoben – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Mehr Einkommen bedeutet also auch einen höheren Beitrag.
Rentner*innen sind bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung jedoch von Beiträgen zur Arbeitslosen- und auf Wunsch auch von der Rentenversicherung befreit. Wenn Rentenbeiträge freiwillig bezahlt werden, kann sich dadurch die monatliche Rente allerdings erhöhen.
Ausgenommen von der Beitragspflicht sind nur sog. Minijobs (bis 556 Euro pro Monat). Für diese führt nur der Arbeitgeber pauschalieret Zahlungen an die Sozialversicherungen ab ohne dass dadurch ein Anspruch gegen diese Versicherungen für die Beschäftigten entsteht. Möglich sind hier freiwillige Beiträge der Arbeitnehmer zur Rentenversicherung, um dort Ansprüche zu generieren.
Ich halte das System der Besteuerung und Sozialversicherungsbeiträge nach Leistungsfähigkeit prinzipiell für Richtig. Als Grüne streben wir für die Kranken- und Pflege- als auch für die Rentenversicherung das Modell einer Bürgerversicherung an: Alle Bürger*innen – unabhängig von ihrem beruflichen Status, also auch Beamte und Abgeordnete - würden dann dem Grunde nach ins gleiche System zu gleichen Bedingungen einzahlen und prozentuale Beiträge auf ihr gesamtes Einkommen entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Müller