
vielen Dank für Ihre Fragen. Grundsätzlich ist es so, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dafür gewählt sind, die Interessen der Bevölkerung zu repräsentieren. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter ist laut Grundgesetz „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG).